Von: Feuerwehr Zorn
22. August 2008
Haft für Todesfahrer
Großeinsatz am Unfallort in Heidenrod im September 2006
Unter Alkoholeinfluss war ein 25-Jähriger in eine Fußgängergruppe gerast. Zwei junge Menschen starben im September 2006 bei Heidenrod (Rheingau-Taunus). Das Gericht verurteilte den Todesfahrer am Freitag zu einer Haftstrafe ohne Bewährung.
Wegen der Trunkenheitsfahrt muss der Autofahrer für zwei Jahre ins Gefängnis. Ein Schöffengericht in Wiesbaden lehnte es ab, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, wie das „Wiesbadener Tagblatt“ (Samstagsausgabe) berichtet. Angeklagt war der junge Mann unter anderem wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Unfallflucht.
Entgegen den Anträgen von Staatsanwalt und Verteidiger setzte das Gericht die Strafe nicht zur Bewährung aus. In der Begründung des Urteils sagte Richterin Sabine Kehl: Die Tat sei zwar „fahrlässig, aber vorhersehbar und deswegen vermeidbar.“ Fahrlässig sei es, weil der Täter nicht absichtlich in die Gruppe gefahren sei. Vorhersehbar aber, weil solche Dinge passieren, wenn Menschen sich unter Alkohol und Drogen ans Steuer setzen.
16-Jährige und 19-Jähriger starben
Der junge Mann war mit seinem Auto auf einer Landstraße mit hoher Geschwindigkeit in eine Fußgängergruppe gerast, vier der jungen Leute wurden erfasst. Eine 16-Jährige und ein 19-Jähriger starben, zwei 17-jährige Mädchen erlitten schwere Verletzungen. Die Gruppe von insgesamt sechs jungen Menschen war auf dem Weg zu einem Musik-Festival, zu dem auch der 25-Jährige wollte.“Er ist für seinen Zustand einfach zu schnell gefahren“, hatte der Verteidiger im Verlauf des Prozesses eingeräumt. Der Angeklagte erklärte vor Gericht, nach dem Tod seines alkoholkranken Vaters habe er „den Halt verloren“. Vor dem Unfall habe er sich mit Freunden getroffen, um zu dem Festival zu gehen. Als diese später nicht mehr mitkommen wollten, sei er „aufgeregt und wütend“ ins Auto gestiegen. Nach dem Unfall sei er in Panik weitergefahren. Er hatte sich nicht um die Opfer gekümmert. Die Polizei nahm ihn wenige Stunden nach dem Unfall fest.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft raste der Angeklagte mit 100 statt der erlaubten 70 Stundenkilometer in die Fußgängergruppe. Die Anklage ging davon aus, dass der 25-Jährige mindestens 1,1 Promille Alkohol im Blut hatte. Außerdem soll er vor der Fahrt mit seinen Freunden mehrere Joints geraucht haben.