Feuerwerk zu Silvester, aber bitte mit Verstand !
Alle Jahre wieder ereignen sich in der Silvesternacht – vermeidbare – Unfälle und Brände, die auf den unsachgemäßen und leichtsinnigen Umgang mit Feuerwerkskörpern zurückzuführen sind.
Damit der Jahreswechsel für Sie kein unvergessliches, negatives Ereignis wird, sollten die nachstehenden Verhaltensregeln befolgt werden:
- Nur pyrotechnische Artikel mit behördlicher Zulassung ( BAM-P I+II ) kaufen. Feuerwerk der Klasse PII darf nur von Personen über 18 Jahren gezündet werden
- Gebrauchsanweisung genau durchlesen. Sie sollte auf jeder Verpackung stehen
- Feuerwek der klasse II darf nur im Freien gezündet werden
- Die Nähe von leicht brennbaren Gegenständen meiden Kinder und stark alkoholisierte Personen sollten kein Feuerwerk abbrennen ( steigende Risikobereitschaft )
- Feuerwerk keinesfalls in der Hand behalten. Nur mit ausgestrecktem Arm zünden und sofort Sicherheitsabstand einnehmen.
- Raketen nur in feststehenden Abschussvorrichtungen ( Flaschen in Getränkekisten etc.) zünden. Auf freie Flugbahn achten ( vertikale Ausrichtung )
- Keineswegs Zündschnüre von Feuerwerkskörpern verkürzen Vermeintliche „Versager“ keinesfalls ein zweites Mal zünden
- Nie Feuerwerkskörper in oder nach Menschengruppen / Tieren werfen
- Fenster, Dachluken und Türen geschlossen halten
- Bei Sturm oder stark böigen Wind auf das Abbrennen verzichten
- Bitte Rücksicht auf die Bewohner und Patienten von Altenheimen und Krankenhäusern nehmen
- Noch glühende, auf Gebäude herabfallende Feuerwerkskörper beobachten Blindgänger und glühende Restpartikel mit einem Eimer Wasser ablöschen, anschließend umgehend entsorgen
Falls es trotz aller guten Vorsätze zu einem Unfall kommt:
- Kleine Enstehungsbrände löschen, bei Brandausweitung umgehend die Feuerwehr alarmieren 112 !
- Bei Verbrennungen sofort mit Wasser kühlen; bei größeren Verbrennungen Rettungsdienst 112 rufen oder durch fahrtüchtige Freunde die Unfallaufnahme des nächstgelegenen Krankenhauses aufsuchen !
- Augenverletzungen sollten grundsätzlich von einem Facharzt untersucht werden !