Betrunken in Fußgängergruppe gerast 11.02.08

Todesfahrer vor Gericht

Großeinsatz am Unfallort in Heidenrod im September 2006

Unter Alkoholeinfluss raste vor eineinhalb Jahren ein 25-Jähriger in eine Fußgängergruppe. Zwei junge Menschen starben bei dem Unfall in Heidenrod. Seit Montag steht der Todesfahrer vor Gericht.

Im Verhandlungssaal herrschte bedrückende Stimmung. „Es ist wohl für alle Beteiligten das Beste, wenn wir das Verfahren möglichst schnell zu Ende bringen“, kommentierte der Verteidiger die angespannte Atmosphäre nach den Aussagen von drei Überlebenden des Unfalls. Im Gänsemarsch seien sie damals entlkang der unbeleuchteten Landstraße gelaufen, erinnerte sich ein 19-Jähriger. Den gleich daneben liegenden Gehweg hätten sie in der Dunkelheit nicht gesehen.

Plötzlich sei ihnen ein Fahrzeug mit „extrem hellem Licht“ entgegengekommen, sagte ein anderer 19-jähriger Jugendlicher. Als es näher kam, habe er ohne zu überlegen einen kleinen Sprung zur Seite gemacht und den Luftzug des vorbeifahrenden Autos gespürt. „Dann habe ich mich umgedreht und den hinter mir Gehenden durch die Luft fliegen sehen.“

In dem Fahrzeug saß der heute 25-jährige Angeklagte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und Unfallflucht vor. Er hatte in der Nacht zum 3. September 2006 mit seinem Pkw die Gruppe von sechs Personen erfasst. Ein 16 Jahre altes Mädchen und ein 19-Jähriger starben, zwei 17 Jahre alte Mädchen wurden schwer verletzt. Zwei weitere junge Männer überstanden den Unfall mit leichten Verletzungen.

1,1 Promille im Blut

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft raste der Angeklagte mit 100 statt der erlaubten 70 Stundenkilometer in die Fußgängergruppe. Nach dem Unfall soll er einfach weiter gefahren sein. Nach intensiver Fahndung konnte der Mann als dringend tatverdächtig ermittelt und festgenommen werden. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von mindestens 1,1 Promille. In ganz Heidenrod hatte der Unfall große Bestürzung ausgelöst.

„Er ist für seinen Zustand einfach zu schnell gefahren“, räumte der Verteidiger am Montag ein. Der Angeklagte erklärte vor Gericht, nach dem Tod seines alkoholkranken Vaters habe er „den Halt verloren“. Vor dem Unfall habe er sich mit Freunden getroffen, um zu dem Festival zu gehen. Als diese später nicht mehr mitkommen wollten, sei er „aufgeregt und wütend“ ins Auto gestiegen. Nach dem Unfall sei er in Panik weitergefahren.